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JAMAL Feuerlöscherbau GmbH bietet ein Prüf- und Fülldienst
für sämtliche tragbare und fahrbare Feuerlöscher aller Fabrikate gemäß ÖNORM F1053 und TRVB 124 durch unsere
eigenen TÜV zertifizierten
Sachkundigen Techniker an.
- Die
Kundenbetreuung bei uns ist EDV-unterstützt. Der Besuchstermin unseres
Technikers wird immer schriftlich 2 Wochen vorher, der für uns
zuständigen Person (z.B. Brandschutztechniker, Hausbetreuer), mit
Angaben über Besuchszeit und Name des Löscherwartes, mitgeteilt.
- Wir
schließen, für jedes Prüfobjekt einzeln, einen schriftlichen
Wartungsvertrag mit Angaben über Anlagestandort, Wartungstermin und
Prüfgebühr, ab. Als Anhang gilt eine Bestandsliste mit Auflistung aller
Geräte in Bezug auf Standort, Marke/Type, Gerätenummer, Baujahr, erste
und folgende Kontrollen bzw. Reparaturen.
- Darüber
hinaus führen wir eine EDV-Objektkartei mit präziser Auflistung aller
durchgeführten Leistungen bzw. eingebauten Ersatzteile und sind somit in
der Lage eine lückenlose Betreuung für Jahre hindurch zu garantieren und
mit schnellen Informationen, auch über Kosten und Ursachen was
Brandschutz betrifft, zu dienen.
- Kostenloser
VIP Zugang für Topkunden, zur
Online Objektabfrage.
Wir
verlassen uns auf unsere hochmotivierten, hervorragend ausgebildeten
Mitarbeiter, die durch kontinuierliche Weiterbildung über umfassendes Wissen
verfügen, so daß Sie immer die beste Beratung erhalten, denn ….
Service - ist eine Vertrauenssache
Eine Überprüfung der Feuerlöscher
ist alle 2 Jahre behördlich vorgeschrieben. In folgenden Gesetzesvorlagen
steht, wo Feuerlöscher überprüft werden müssen:
- ANSchG § 25: Der Arbeitgeber muß für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer-
Innen sorgen, bereits ab einen Arbeitnehmer- In
- AstV § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher
in ausreichender Anzahl vorhanden sein
- Im Baubescheid für Ihr Unternehmen oder
Wohnhausanlage
- In der
Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, eine
Gefahr dar
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