Jamal Prüf- Wartungsdienst LKW-Fuhrpark     Feuerlöscher Prüfdienst     Jamal Prüf- Wartungsdienst LKW-Fuhrpark

 

 

JAMAL Feuerlöscherbau GmbH bietet ein Prüf- und Fülldienst für sämtliche tragbare und fahrbare Feuerlöscher aller Fabrikate gemäß ÖNORM F1053 und TRVB 124 durch unsere eigenen TÜV zertifizierten Sachkundigen Techniker an.

 

  • Die Kundenbetreuung bei uns ist EDV-unterstützt. Der Besuchstermin unseres Technikers wird immer schriftlich 2 Wochen vorher, der für uns zuständigen Person (z.B. Brandschutztechniker, Hausbetreuer), mit Angaben über Besuchszeit und Name des Löscherwartes, mitgeteilt.
  • Wir schließen, für jedes Prüfobjekt einzeln, einen schriftlichen Wartungsvertrag mit Angaben über Anlagestandort, Wartungstermin und Prüfgebühr, ab. Als Anhang gilt eine Bestandsliste mit Auflistung aller Geräte in Bezug auf Standort, Marke/Type, Gerätenummer, Baujahr, erste und folgende Kontrollen bzw. Reparaturen.
  • Darüber hinaus führen wir eine EDV-Objektkartei mit präziser Auflistung aller durchgeführten Leistungen bzw. eingebauten Ersatzteile und sind somit in der Lage eine lückenlose Betreuung für Jahre hindurch zu garantieren und mit schnellen Informationen, auch über Kosten und Ursachen was Brandschutz betrifft, zu dienen.
  • Kostenloser VIP Zugang für Topkunden, zur Online Objektabfrage.

 

Wir verlassen uns auf unsere hochmotivierten, hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter, die durch kontinuierliche Weiterbildung über umfassendes Wissen verfügen, so daß Sie immer die beste Beratung erhalten, denn ….

 

 Service - ist eine Vertrauenssache

 

Eine Überprüfung der Feuerlöscher ist alle 2 Jahre behördlich vorgeschrieben. In folgenden Gesetzesvorlagen steht, wo Feuerlöscher überprüft werden müssen:

  • ANSchG § 25: Der Arbeitgeber muß für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer- Innen sorgen, bereits ab einen Arbeitnehmer- In
  • AstV § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein
  • Im Baubescheid für Ihr Unternehmen oder Wohnhausanlage
  • In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, eine Gefahr dar

 

 

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